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zmyle
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Allgemeine Geschäftsbedingungen zum Gutscheinkauf für Unternehmer
der zmyle GmbH
1. Allgemeines, Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der zmyle GmbH, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Alexander Hermann Arend, Gaupel 29, 48653 Coesfeld, Telefon: +49 (0) 2541/ 9387833, E-Mail: support@zmyle.de ("zmyle" oder "wir"), gelten für den Erwerb von Netzwerkgutscheinen von zmyle gegenüber Kunden, die Unternehmer (§ 14 BGB) sind ("Kunde" oder "Sie").
1.2. zmyle stellt als Dienstleister Netzwerkgutscheine aus, die bei teilnehmenden Einzelhändlern eingelöst werden können.
2. Vertragsgegenstand, Kundengeldsicherung
2.1. zmyle bietet online Wertgutscheine über einen bestimmten Geldwert zum Erwerb von Waren oder Leistungen im Gebiet von bestimmten Gemeinden ("Netzwerkgutscheine" oder "Stadtgutscheine") an, die bei zmyle registrierten Unternehmen des stationären Einzelhandels im Gebiet der jeweiligen Gemeinde ("Händler") eingelöst werden können. Bei den Netzwerkgutscheinen handelt es sich um Zahlungsinstrumente i.S.d. § 2 Absatz 1 Nummer 10 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (begrenztes Netzwerk).
2.2. Der Kunde kann die Stadtgutscheine bestellen und an sich selbst oder andere Personen in elektronischer Form (E-Mail) durch zmyle versenden lassen ("elektronischer Gutschein").
2.3. Der Kunde kann auch wiederaufladbare Plastikkarten als Netzwerkgutscheine erwerben, die wiederverwendet werden können und durch den Kunden mittels einer Bestellung bei zmyle aufgeladen werden können ("wiederaufladbarer Stadtgutschein"). Wiederaufladbare Stadtgutscheine haben ein Speicherlimit von maximal 250 EUR und können im Monat mit maximal 250 EUR wiederaufgeladen werden, selbst wenn das Speicherlimit damit noch nicht überschritten wäre. Beträge, die das Speicherlimit überschreiten, werden zurückgewiesen.
2.4. zmyle als Treuhänderin wird für den Kunden als Treugeber die von dem Kunden zum Zwecke der Ausgabe der Netzwerkgutscheine entgegengenommenen Geldbeträge auf einem oder mehreren Treuhandkonten bei einem oder mehreren deutschen Kreditinstitut/en hinterlegen. Diese Treuhandkonten werden auf den Namen von zmyle als offene Treuhandsammelkonten geführt. zmyle wird die Kreditinstitute, die die offenen Treuhandkonten führen, auf das Treuhandverhältnis hinweisen. zmyle wird sicherstellen, dass die von dem Kunden zum Zwecke der Ausgabe der Netzwerkgutscheine entgegengenommenen Geldbeträge buchungstechnisch jederzeit dem Kunden zuordenbar sein werden und zu keinem Zeitpunkt mit den Geldbeträgen anderer natürlicher oder juristischer Personen als der Personen, für die sie gehalten werden, vermischt werden, insbesondere nicht mit eigenen Geldbeträgen. zmyle hat den Kunden auf Nachfrage darüber zu unterrichten, bei welchem Kreditinstitut und auf welchem Treuhandkonto die von dem Kunden zum Zwecke der Ausgabe der Netzwerkgutscheine entgegengenommenen Geldbeträge jeweils hinterlegt sind, ob das Kreditinstitut, bei dem diese Geldbeträge hinterlegt werden, einer Einrichtung zur Sicherung der Ansprüche von Einlegern und Anlegern angehört und in welchem Umfang diese Geldbeträge durch diese Einrichtung gesichert sind.
3. Vertragsschluss mit zmyle
3.1. Durch Anklicken des Buttons "Gutschein kaufen" bzw. "Gutschein buchen" geben Sie eine verbindliche Bestellung über die jeweiligen Gutscheine ab. Den Eingang Ihrer Bestellung bestätigen wir Ihnen unmittelbar per E-Mail nach dem Absenden der Bestellung. Ein verbindlicher Vertrag kommt erst mit unserer Auftragsbestätigung oder der Ausführung der Leistung zustande. In der Business-Version des Arbeitgeber Cockpits können terminierte und wiederholte Bestellungen aufgegeben bzw. wiederkehrende Aufladeaufträge hinterlegt werden.
3.2. Der Vertragsschluss nach Ziff. 3.1 durch Auftragsbestätigung oder Gutscheinversand erfolgt erst, nachdem Ihre Zahlung nach Maßgabe der Zahlungsbedingungen in diesen Gutscheinregeln eingegangen ist. Andernfalls kommt der Vertrag ebenfalls nicht zustande.
3.3. Hat der Kunde in der Vergangenheit gegen diese Gutscheinregeln verstoßen oder sonst vertragliche Pflichten gegenüber zmyle verletzt, behalten wir uns vor, zukünftige Bestellungen ohne Vorankündigung nicht mehr auszuführen.
4. Lieferung, Gefahrübergang, Eigentumsvorbehalt, Zurückbehaltungsrecht
4.1. Der Kunde hat bei elektronischen Gutscheinen die Möglichkeit, diese auf elektronischem Weg an sich selbst oder eine von ihm zu bestimmende dritte Person (z.B. Arbeitnehmer) versenden zu lassen. Zmyle stellt die elektronischen Gutscheine bereit und versendet dies entsprechend den Angaben des Kunden. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung geht mit Bereitstellung der elektronischen Gutscheinprodukte und im Fall der Versendung im Zeitpunkt der Absendung auf den Kunden über.
4.2. zmyle übernimmt die Versendung der bestellten Plastikkarten für die wiederaufladbaren Stadtgutscheine an die vom Kunden genannte Adresse innerhalb der Bundesrepublik Deutschlands. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung geht mit der Auslieferung der Plastikkarte an den zur Ausführung der Versendung bestimmten Person auf den Kunden über. Eine Versicherung für den Fall, dass Plastikkarten auf dem Versandwege verloren gehen oder beschädigt werden, schließt zmyle nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Kunden ab.
4.3. zmyle behält sich das Eigentum an den gelieferten Gutscheinen bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen gegen den Kunden aus dem Vertrag und vorausgegangenen Bestellungen vor.
4.4. zmyle ist bis zur vollständigen Zahlung der Forderungen nach Ziffer 4.4 berechtigt, die Einlösung der gelieferten Netzwerkgutscheine zu verweigern.
5. Preise, Zahlungsbedingungen, Verzug
5.1. Für die bestellten Netzwerkgutscheine gelten die Preise am Tag der Bestellung, die in der Preisliste angegeben sind. Alle Preise verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer in Höhe des bei Anfall geltenden Steuersatzes.
5.2. zmyle erstellt dem Kunden jeweils Rechnungen. Der Kunde erteilt die Zustimmung, diese Rechnungen in elektronischer Form (als PDF) zu erhalten. zmyle ist jedoch berechtigt, im Einzelfall auch schriftliche Rechnungen zu versenden.
5.3. Der Kunde erteilt zmyle in gesondertem Formular ein SEPA-Basislastschriftmandat zur Einziehung der fälligen Vergütungen. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte stehen ihm nur wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche aus dem Vertrag zu.
5.5. Die von zmyle gestellten Rechnungen sind sofort fällig und ohne Abzug zahlbar. Die Zahlung gilt erst als erfolgt, wenn der Zahlbetrag erfolgreich bei einem akzeptierten Zahlungsdienstleister für uns verfügbar verbucht ist oder dieser den Zahlungseingang gegenüber zmyle bestätigt hat.
6. Berechtigung des Gutscheininhabers
6.1. Der Gutscheinversand wird, soweit er nicht selbst den Vertragsschluss begründet, unmittelbar nach erfolgreichem Vertragsschluss mit zmyle sowie der vollständigen Angabe sämtlicher zum Gutscheinversand erforderliche Daten durch den Kunden initiiert. Der Kunde hat sich zu vergewissern, dass er zur Weitergabe der Daten der dritten Person an zmyle zum Zwecke des Versands berechtigt ist. Im Fall des Gutscheinversands per E-Mail durch zmyle erhält der Kunde hierüber eine Versandbestätigung.
6.2. Den elektronisch übermittelten Gutschein als auch den wiederaufladbaren Stadtgutschein kann der Gutscheininhaber bei teilnehmenden Händlern in deren Verkaufsstellen einlösen. Die Gutscheine sind ausschließlich im jeweiligen Netzwerk einlösbar und nicht in anderen Netzwerken. Jeder Gutschein ist mit einem eindeutigen Gutschein-Code (z.B. QR-Code) versehen, der es dem Händler ermöglicht, den vorgelegten Gutschein durch Abgleich mit seinem Gutscheinverwaltungssystem als gültig zu verifizieren. Das Einlösen des Gutscheins setzt die Gültigkeit des Gutscheins voraus.
6.3. Gutscheine können auch teilweise eingelöst werden. Der Restwert wird im Gutscheinverwaltungssystem gespeichert.
6.4. Gutscheine sind übertragbar.
6.5. Der Gutschein ist nur einmalig einlösbar. Nicht durch zmyle vorgesehene Vervielfältigungen oder sonstige missbräuchliche Manipulationen des Gutscheins bzw. des Gutschein-Codes sind nicht gestattet. Bei Zuwiderhandlungen wird der Gutschein ungültig.
6.6. Gutscheine sind spätestens bis zum Ende des dritten vollen Kalenderjahres nach Ausstellung einzulösen. Danach verlieren Gutscheine ihre Gültigkeit. Eine Barauszahlung von Gutscheinwerten, auch Restwerten, ist nicht zulässig.
6.7. Gutscheine dürfen nicht zum Kauf von weiteren Netzwerkgutscheinen verwendet werden.
7. Haftung
7.1. zmyle steht hinsichtlich des bestellten Gutscheins gegenüber dem Kunden nur für dessen Einlösen durch die teilnehmenden Händler ein, d.h. dass dieser bei Vorlage eines gültigen Gutscheins mit dem Gutscheininhaber einen Vertrag über die angebotenen Waren und Dienstleistungen schließt (sog. Veritätshaftung), nicht jedoch für die vom jeweiligen Händler angebotenen Waren und Dienstleistungen.
7.2. zmyle haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit unbeschränkt. Für leichte Fahrlässigkeit haftet zmyle unbeschränkt nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit von Personen.
7.3. Im Übrigen haftet zmyle bei leichter Fahrlässigkeit nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung dieses Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, und deren Verletzung auf der anderen Seite die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet (Kardinalpflicht). In diesen Fällen ist die Haftung der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden begrenzt. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zu Gunsten der von zmyle eingesetzten Erfüllungsgehilfen.
8. Rechtswahl und Gerichtsstand
8.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Für Kunden, die Kaufleute sind und Ihren Sitz zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses in Deutschland haben, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz von zmyle.
8.2. Im Falle von Streitigkeiten, die sich aus der Auslegung bzw. Erfüllung dieses Vertrages ergeben, versuchen die Vertragspartner zunächst, den Streitfall durch Verhandlungen gütlich beizulegen.
8.3. Sollte eine gütliche Einigung zwischen den Vertragspartnern innerhalb von vier Wochen nicht zustande kommen, so steht den Parteien der ordentliche Rechtsweg offen. Gerichtsstand ist Coesfeld.
9. Schlussbestimmungen
9.1. Die Kommunikation mit dem Kunden erfolgt in der Regel per E-Mail.
9.2. Die Abtretung der Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von zmyle zulässig. zmyle ist berechtigt, Dritte mit der Erfüllung von Pflichten aus diesem Vertrag zu betrauen.
9.3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung.
9.4. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieser Vertragsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
9.5. Sollte eine Bestimmung dieser Vertragsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner werden in diesem Fall verhandeln, um eine Vereinbarung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der Bestimmung in rechtlich zulässiger Weise am nächsten kommt.
zmyle GmbH
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